Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Kontakt & Anpsrechpartner

Vermieter

Sven Görlach, Reichenbacher Str. 6, 02627 Weißenberg
Telefonkontakt: 0170 / 5459157

Bankverbindung:

IBAN:  DE 86 850200860015173696
BIC:     HYVEDEMM496

Ansprechpartner vor Ort:

Yvonne Willenberg
Mobil: 0173 / 3611112

Allgemeines

  1. Die gemieteten Ferienhäuser  „Nelly“ , „Seeblick I“ und "Seeblick II" sind Eigentum des Vermieters. Der Ansprechpartner vor Ort ist mit der Verwaltung des Objektes beauftragt und berechtigt die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte vor Ort in Pieskow für den Inhaber abzuwickeln.
  2. Die gemieteten Ferienhäuser sind Nichtraucherhäuser. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet und Raucherabfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen
  3. Haustiere sind nicht erlaubt.
  4. In den gemieteten Ferienhäusern dürfen maximal 4 Personen wohnen und die Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten.
  5. Das gemietete Ferienhaus darf für den angegebenen Zeitraum ausschließlich zu Urlaubszwecken und nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden.
  6. Eine Weitervermietung an Dritte ist im angegebenen Buchungszeitraum nicht gestattet.

Vertragsabschluss

  1. Der Mietvertrag kommt erst nach der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.
  2. Sämtliche Zahlungen und die zugehörigen Fristen sind weiter unten in den AGBs aufgeführt. Abweichende Zahlungen und Fristen (z.B. bei kurzfristigen Buchungen, ungewöhnlich lange Buchungszeiten oder abweichend vereinbarte Sonderleistungen) können in der Buchungsbestätigung aufgeführt sein und sind verbindlich.
  3. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen können Ihre Ansprüche aus der Buchung erlöschen.
  4. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

Preise

  1. Der Mietpreis in Höhe von 60,00€ gilt für 2 Personen/Übernachtung ab 3 bis 5 Übernachtungen. Ab 6 Übernachtungen gelten die Preise auf Anfrage. Jede weitere Person kostet 20,00€/Übernachtung.  
  2. Im Mietpreis enthalten sind:
    • Bettwäsche (Betten bezogen)
    • Geschirrtücher
    • 1 Set Handtücher/Strandtücher pro Person
    • sonstige Verbrauchsmaterialien
    • 1 Ruderboot
    • 2 Fahrräder
    • Holzkohlegrill incl. Holzkohle
  3. Die Endreinigung ist nicht im Mietpreis inbegriffen und beträgt 80,00 Euro.
  4. Alle pauschalen Nebenkosten (z.B.: Strom, Wasser) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden separat nach Verbrauch abgerechnet.

Zahlungsbedingungen

  1. Der Mietpreis und die Endreinigung sind vorab durch Überweisung (Bankverbindung siehe oben) zu begleichen oder spätestens am Abreisetag bar vor Ort zu bezahlen.
  2. Alle pauschalen Nebenkosten (z.B.: Strom, Wasser)  sind am Abreisetag bar vor Ort zu bezahlen.

Rücktritt

  1. Der Mieter hat die Möglichkeit vom Mietvertrag bis 42. Tag vor Anreise zurück zu treten, wobei keine zusätzlichen Kosten entstehen.
  2. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und ist ab dem Tag wirksam, an dem dieser schriftlich beim Vermieter eingeht.
  3. Im Falle eines Rücktritts hat der Mieter folgende Entschädigung an den Vermieter zu entrichten:
    1. ab 43. Tag vor Anreise: 30% des Gesamtmietpreises

Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Höhere Gewalt

  1. Kann der Mietvertrag in Folge höherer Gewalt (z.B.: Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) nicht oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen zustande kommen bzw. fortgeführt werden, so kann der Mietvertrag von beiden Parteien gekündigt werden. Beide Parteien werden von ihren vertraglichen Pflichten frei.
  2. Nicht erbrachte Leistungen werden vom Vermieter unter Ausschluss weiterer Ansprüche rückvergütet.

Anreise/Abreise und Inventar

  1. Die Anreise- und Abreisezeiten sind mit dem Ansprechpartner vor Ort im Vorfeld abzusprechen.
  2. Sollte der Mieter absehbar verspätet anreisen, so ist der oben genannte Ansprechpartner vor Ort rechtzeitig zu informieren, um die termingerechte Objektübergabe zu gewährleisten.
  3. Stellt der Mieter während des Mietzeitraums plötzlich auftretenden Störungen fest, so sind diese umgehend dem Ansprechpartner vor Ort mitzuteilen. Der Mieter ist angehalten, den Schaden in einem zumutbaren Rahmen abzuwenden oder wenigstens zu begrenzen.
  4. Für die Reinhaltung des Ferienhauses während der Mietzeit ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter wird darauf hingewiesen den Müll in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
  5. Am Tag der Abreise erfolgt die augenscheinliche Abnahme des Ferienhauses durch den Ansprechpartner vor Ort. Dabei wird auf gegebenenfalls aufgetretene Beschädigungen oder Mängel hingewiesen.
  6. Bei der Abreise ist der Schlüssel zurück zu geben. Im Falle eines Verlustes behält es sich der Vermieter vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

Einhaltung der Hausordnung

  1. Die Hausordnung kann über die Webseite (Link zur Hausordnung) eingesehen werden und liegt zudem im Ferienhaus aus.
  2. Die Hausordnung ist vom Mieter zu akzeptieren und einzuhalten.
  3. Bei groben oder nachhaltigen Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Vermieter vor, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis auszusprechen. Dem Mieter stehen in diesem Fall keine Erstattungen oder Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche zu.

Zutrittsrecht zur Ferienwohnung

  1. Sowohl Vermieter, als auch der Ansprechpartner vor Ort haben jederzeit das Zutrittsrecht in die Ferienhäuser, insbesondere bei Gefahr im Verzug.
  2. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters wird bei Ausübung des Zutrittsrechtes entsprechend Rücksicht genommen.
  3. Insofern es die Umstände nicht anders verlangen (z.B.: Schadens- oder Notfälle), wird der Mieter im Vorfeld über den Zutritt informiert.

Schriftform, Salvatorische Klausel

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages/der AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren  Bestimmung verfolgt haben.

Gerichtsstand

Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Bautzen vereinbart.

Weißenberg, den 4. Juli 2016

Download der AGB als PDF